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Rechte und Pflichten

  1. Mit der Inanspruchnahme der Benutzungs-Bewilligung unterzieht sich der/die Benutzer/in den Bestimmungen dieses Reglements.
  2. Der Benutzungsumfang wird von Fall zu Fall definiert. Der obere Stock kann gegen eine Benutzungsgebühr, auf eigene Verantwortung, zur Übernachtung verwendet werden. Die Hütte muss aber bis 10.00 Uhr am Folgemorgen wieder abgeben werden, sonst wird nochmals eine volle Tagesmiete verrechnet.
    ==> Benützung des oberen Stockwerkes auf eigene Gefahr!
  3. In allen Räumen und auf dem gesamten umliegenden Areal ist auf Reinlichkeit und Ordnung zu achten.
  4. Eine Aussenbeschallung mittels technischer Geräte ist nicht erlaubt. Die Räumlichkeiten sind beim Verlassen zu reinigen.
  5. Entstandene Schäden sind zu melden oder werden durch die Rhode Kornberg behoben und dem Benutzer in Rechnung gestellt.
  6. Benützung der gesamten Hütte auf eigene Verantwortung. Bei Unfällen haftet der Mieter!